FAQ

Hier finden Sie die Fragen und Antworten zur Wärmeplanung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Was ist die Kommunale Wärmeplanung

Die Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument mit dem Ziel, eine kostengünstige, verlässliche und von fossilen Rohstoffen unabhängige Wärmeversorgung sicherzustellen. Hintergrund ist die aus Klimaschutzgründen notwendige Energiewende. Die Relevanz einer bezahlbaren Wärmeversorgung zeigte sich insbesondere 2023, als die Preise von Gas und Öl in kurzer Zeit massiv gestiegen sind und dadurch zu einer Verteuerung der Heizkosten geführt haben. Durch den schrittweisen Umbau der Wärmeversorgung kann solchen Entwicklungen entgegengewirkt werden.

Was sind die Ergebnisse für Ahrensburg?

Aufbauend auf den berechneten Wärmebedarfen aller Gebäude der Stadt wurden sogenannte Eignungsgebiete unter Abwägung verschiedener Kriterien abgegrenzt. Diese Kriterien sind:

  • Wärmebedarfe bezogen auf die Länge einer Wärmeleitung,
  • begrenzte Flächenverfügbarkeit für individuelle klimafreundliche Wärmeversorgungsoptionen (hauptsächlich Wärmepumpe),
  • Begrenzung von Wärmeverlusten des Wärmenetzes durch Kompaktheit,
  • potenzielle Verfügbarkeit von Flächen für klimafreundliche Wärmeerzeugung für Wärmenetze (Geothermie, Solarthermie).

Folgende Eignungsgebiete wurden für Ahrensburg identifiziert:

  1. Wärmenetzneubaugebiet: Innenstadt
  2. Prüfgebiete für Wärmenetzausbau:
    • Otto-Siege-Straße
    • Bogenstraße
    • Reeshoop

   3. Wärmenetzverdichtungsgebiete:

    • Otto-Siege-Straße
    • Bogenstraße

   4. Individuelle Wärmeversorgungsgebiete: dort wo keine Bestandsnetze und keine Erweiterungen/Neubau eines Wärmenetzes geplant sind.

Als weiteres wichtiges Ergebnis schlägt der Wärmeplan zehn Maßnahmen vor, mit denen eine klimafreundliche Wärmeversorgung bis 2040 erreicht werden soll.

Eine Zusammenfassung inkl. Karten können Sie auch der Präsentation der Abschlussveranstaltung zur Wärmeplanung entnehmen:  

Präsentation Infoveranstaltung Teil 1 - Ergebnisse

Was sind individuelle Heizungslösungen? Welche Technikalternativen gibt es außer der Wärmepumpe?

Im Wärmeplan ist mit dem Begriff einer individuellen Wärmeversorgung eine Heizung gemeint, die nicht über ein Wärmenetz läuft. In vielen Fällen sind das heute noch Gas- und Ölheizungen, zunehmend auch Wärmepumpen.

Ab dem 1.7.2028 treten in Ahrensburg die Heizungs-Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Neubauten und Bestandsgebäude in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden.

Diese Anforderungen des GEG können durch verschiedene Lösungen erfüllt werden:

  • Luft-Wärmepumpe
  • Wärmepumpe in Kombination mit Erdwärme (sogenannte Sole-Wasser-Wärmepumpe)
  • Stromdirektheizung (nur in sehr gut gedämmten Gebäuden sinnvoll)
  • Hybridheizung in Kombination mit Wärmepumpe (Reicht eine Wärmepumpe allein nicht aus, um die Heizlastspitze im Winter zu decken, kann sie durch eine Öl- oder Gasheizung oder durch eine Biomasseheizung ergänzt werden)
  • Hybridheizung in Kombination mit Solarthermie (maximal 15 % Deckungsanteil durch Solarthermie, weitere 50 % durch andere erneuerbare Wärme, zum Beispiel Biogas)
  • Biomasseheizung (nur in Einzelfällen sinnvoll, da Biomasse nur begrenzt verfügbar und zukünftig von starken Kostensteigerungen betroffen sein wird)
  • Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt: Gas muss mindestens 65 % Biomasse/Biogas oder grünen Wasserstoff enthalten. Für Ahrensburg wird ein Betrieb des Gasnetzes mit grünem Wasserstoff allerdings nicht erwartet und stellt daher mittelfristig keine Option dar.

Wie sieht der weitere Prozess zu den Erweiterungsgebieten von Wärmenetzen oder den Prüfgebieten aus?

Die Stadtwerke Ahrensburg beantragen Anfang 2025 Fördermittel für die Erstellung von Transformationsplänen für den klimafreundlichen Umbau der bestehenden Netze und die Machbarkeitsuntersuchung zu den möglichen Netzerweiterungen. Diese Transformationspläne werden in 2026 erstellt und bei positivem Ergebnis startet die technische Planung im darauf folgenden Jahr.

Detaillierte Infos können Sie der Präsentation der Abschlussveranstaltung zur Wärmeplanung entnehmen: 

Präsentation Infoveranstaltung Teil 2 - Maßnahmen

Welche Beratung bekommen Hauseigentümer?

die Umsetzungsstrategie beinhaltet auch konkrete Maßnahmenvorschläge, z. B. einen Ausbau des lokalen Beratungsangebots. Für gebäudebezogene Planungen bietet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein schon jetzt ein umfangreiches Beratungsangebot, weitere Infos in der Rubrik Beratung.

Wer kann wann eine grundstücksbezogene Auskunft oder Hilfestellung geben?

Innerhalb von Wärmenetzen, dem Netzneubaugebiet sowie den Prüfgebieten geben die Stadtwerke Ahrensburg Auskunft zur Anschliessbarkeit. Mehr dazu...

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Gebäude in einem der Gebiete liegt? Dann fragen Sie gern das Klimaschutzmanagement der Stadt (siehe Box rechts).

Auch in den möglichen Netzneubau- bzw. Netzerweiterungsgebieten werden abhängig von Lage und Wärmeabnahme vermutlich nicht alle Grundstücke angeschlossen werden können. Von wem erfahren die Eigentümer*innen, wie das im Einzelfall ist?

Die Anschließbarkeit und der Anschlusszeitpunkt sind immer mit den Stadtwerken Ahrensburg zu klären. Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser sind bei üblicher Größe und durchschnittlichen Verbräuchen im Allgemeinen nur bedingt zur Versorgung über ein Wärmenetz geeignet. Ein geringer Wärmebedarf lässt sich häufig preisgünstiger durch eine dezentrale Anlage abdecken. Hier helfen die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale weiter.

Innerhalb von Wärmenetzen, dem Netzneubaugebiet sowie den Prüfgebieten geben die Stadtwerke Ahrensburg Auskunft zur Anschliessbarkeit. Mehr dazu...

Welche Freiheiten bei der Technikwahl haben die Eigentümer und was ändert sich durch die Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung ohne rechtliche Außenwirkung. Die Erarbeitung und auch der Beschluss des Wärmeplans bedingt nicht das vorzeitige Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Es gibt also kein Verbot der Gasheizung infolge der Wärmeplanung.