Förderung

Förderung Bestandsgebäude

Die “Bundesförderung effiziente Gebäude“ (BEG) fördert für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude):

  • Heizungstechnik
  • Heizungsoptimierung
  • Maßnahmen an Gebäudehülle
  • Anlagentechnik
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Zum Beispiel wird der Heizungstausch auf Wärmepumpe mit 35 % gefördert. Zusätzlich können selbstnutzende Eigentümer einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % und einkommensschwache selbstnutzende Eigentümer zusätzlich einen Einkommens-Bonus von 30 % erhalten  (in Summe gilt eine Obergrenze von 70 % Förderung).

Bedingung für den Erhalt des Klimageschwindigkeits-Bonus ist

  • der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme oder
  • der Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.

Siehe Förderübersicht: 


Das Förderprogramm der Stadt Ahrensburg für die Installation von PV-Anlagen, Solarthermie und Wärmepumpen ist Ende 2022 ausgelaufen und wird in absehbarer Zeit nicht fortgesetzt. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Förderung Neubauten

Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung wie einer Wärmepumpe in einen Neubau gibt es keine spezielle Förderung. 

Die kfw gibt Förderkredite für einen klimafreundlichen Neubau oder Kauf eines Neubaus: Förderkredit 297, 298 oder 300 für Familien.

kfw / klimafreundlicher Neubau.