Förderung
Förderung Bestandsgebäude
Die “Bundesförderung effiziente Gebäude“ (BEG) fördert für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude):
- Heizungstechnik
- Heizungsoptimierung
- Maßnahmen an Gebäudehülle
- Anlagentechnik
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Ab Dienstag, 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen bei Zuschüssen der Heizungsförderung und Krediten für energieeffiziente Sanierung:
Die Grundförderung für den Heizungstausch auf erneuerbare Energien beträgt 30 Prozent. Zusätzlich können selbstnutzende Eigentümer einen Einkommensbonus erhalten:
- 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro,
- 30 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro,
- 10 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro.
Haushalte mit Kindern werden zusätzlich gefördert. Das anzusetzende Haushalts-Jahreseinkommen reduziert sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
Bedingung für den Erhalt des Klimageschwindigkeits-Bonus ist
- der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme oder
- der Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Das Förderprogramm der Stadt Ahrensburg für die Installation von PV-Anlagen, Solarthermie und Wärmepumpen ist Ende 2022 ausgelaufen und wird in absehbarer Zeit nicht fortgesetzt. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Förderung Neubauten
Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung wie einer Wärmepumpe in einen Neubau gibt es keine spezielle Förderung.
Die kfw gibt Förderkredite für einen klimafreundlichen Neubau oder Kauf eines Neubaus: Förderkredit 297, 298 oder 300 für Familien.