Welche Freiheiten bei der Technikwahl haben die Eigentümer und was ändert sich durch die Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung ohne rechtliche Außenwirkung. Die Erarbeitung und auch der Beschluss des Wärmeplans bedingt nicht das vorzeitige Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Es gibt also kein Verbot der Gasheizung infolge der Wärmeplanung.